§ 94 GenG

Klage auf Nichtigerklärung

📖

Enthält die Satzung nicht die für sie wesentlichen Bestimmungen oder ist eine dieser Bestimmungen nichtig, so kann jedes Mitglied der Genossenschaft und jedes Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied im Wege der Klage beantragen, dass die Genossenschaft für nichtig erklärt werde.

Suchhilfen: Satzung nichtig, Klage auf Nichtigkeit, Genossenschaftsrecht Nichtigkeit, Mitglied Klage Satzung, Vorstandsmitglied Nichtigkeit beantragen, Genossenschaft Nichtigkeit erklären, antragen, klären