§ 1 GenRegV
Zuständigkeit und Verfahren
📖
↗ Links
Zuständigkeit und Verfahren bei der Führung des Genossenschaftsregisters bestimmen sich, soweit nicht durch bundesrechtliche Vorschriften oder die nachstehenden Vorschriften etwas anderes vorgeschrieben ist, nach den für das Handelsregister geltenden Vorschriften.
Suchhilfen: Genossenschaftsregister führen, Zuständigkeit Register, Verfahren Registereintrag, Eintragung Genossenschaft, Registerauszug beantragen, Genossenschaftsregister ändern, Registerpflichten erfüllen, Eintragungsfrist Genossenschaft, fahren, tragung, antragen, füllen