§ 6 GenTBetV – Inkrafttreten

📖 🔍

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die darin enthaltenen Regelungen über die Beteiligung der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind ab dem 1. Januar 1995 anzuwenden.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte GenTBetV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 23.3.2006 I 65

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 25. Juni 2012