§ 1 GeoEnBeschrV

Anwendungsbereich

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Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen nach § 5 Absatz 1 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes für das Einbringen von Stoffen und Gegenständen im Rahmen des marinen Geo-Engineerings sowie das Verfahren der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erteilung der Erlaubnisse.

Suchhilfen: Genehmigungsverfahren Geo‑Engineering, Stoffeinbringung im Meer, Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erlaubnis, Marines Umweltverfahren, Erlaubnis für Seeeinbringung, Verfahren zur Erlaubniserteilung, weltverfahren, fahren, laubniserteilung