Inhaltsübersicht GeoITAusbV

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Teil 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Struktur der Berufsausbildung
Teil 2
Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
zum Geomatiker/zur Geomatikerin
§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5Durchführung der Berufsausbildung
§ 6Zwischenprüfung
§ 7Abschlussprüfung
§ 8Gewichtungs- und Bestehensregelungen
Teil 3
Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
zum Vermessungstechniker/
zur Vermessungstechnikerin
§ 9Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 10Durchführung der Berufsausbildung
§ 11Zwischenprüfung
§ 12Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung
§ 13Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Vermessung
§ 14Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung
§ 15Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Bergvermessung
Teil 4
Schlussvorschriften
§ 16Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Geomatiker/zur Geomatikerin
Anlage 2Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin