§ 30 GeolDG
Einwilligung des Dateninhabers
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Soweit eine nach § 14 Satz 1 verpflichtete Person in die öffentliche Bereitstellung der von ihr übermittelten nichtstaatlichen geologischen Daten eingewilligt hat, ist § 24 entsprechend anzuwenden.
Suchhilfen: Einwilligung Dateninhaber, geologische Daten freigeben, öffentliche Bereitstellung Geodaten, Zustimmung Datenveröffentlichung, Dateninhaber Zustimmung, Geodaten öffentlich bereitstellen, Datenfreigabe geologisch, Einverständnis Datenweitergabe, willigung, geben, reitstellung, stimmung, reitstellen