§ 18 DesignG
Eintragungshindernisse
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Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des § 1 Nummer 1 oder ist ein Design nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 vom Designschutz ausgeschlossen, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück.
Suchhilfen: Design nicht registrierbar, Designschutz Ausschluss, Eintragungshindernis Design, Designanmeldung zurückweisen, Designschutz verweigern, weisen