§ 3 GestRaumPrV
Gliederung, Struktur und integrierte Durchführung der Prüfung
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(1) Die Prüfung ist in den Handlungsbereichen "Beratung und Gestaltung" sowie "Auftragsvorbereitung und Projektplanung" handlungsorientiert und praxisbezogen durchzuführen.
(2) Die Prüfung besteht aus:
- 1.
- einer schriftlichen Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich "Beratung und Gestaltung", die die Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 berücksichtigt,
- 2.
- einer schriftlichen Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich "Auftragsvorbereitung und Projektplanung", die die Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 berücksichtigt, und
- 3.
- einem situationsbezogenen Fachgespräch.
Suchhilfen: schriftliche Fallaufgabe, mündliches Fachgespräch, Beratungstest, Projektplanungsaufgabe, Aufgabenanalyse Prüfung, Situationsbezogene Prüfung, Prüfungsdauer Aufgaben, gaben