§ 11 GewHG

Evaluierung

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert die Auswirkungen dieses Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Anwendungspraxis acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Suchhilfen: Gesetzesauswirkung prüfen, Wirksamkeitsprüfung, Langzeitbewertung, Evaluation gesetzlicher Wirkung, Auswirkungsstudie, Gesetzeswirkung analysieren, Evaluation nach Inkrafttreten, alysieren