§ 66 GewO
Großmarkt
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Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Suchhilfen: Großhandelsmesse, Warenverkauf an Wiederverkäufer, Verkauf an Großabnehmer, Gewerblicher Großhandel, Veranstaltung für Wiederverkäufer, Großhandelsveranstaltung, Warenangebot für Gewerbekunden, Großabnehmermarkt, anstaltung