§ 3 GFABPrV

Handlungsbereiche

📖
In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft:
1.
Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,
2.
berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,
3.
Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie
4.
Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.

Suchhilfen: Eingliederung Arbeitsleben, berufliche Bildungsplanung, Kommunikation im Beruf, personenzentrierte Arbeitswelt, Teilhabemanagement, Beschäftigungsprozesse steuern, Zusammenarbeit planen, gliederung