§ 8 GFABPrV Gliederung der Prüfung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Prüfung gliedert sich in 1.eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und2.eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10. Suchhilfen: Prüfungsaufbau