§ 8 GFABPrV

Gliederung der Prüfung

📖
Die Prüfung gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und
2.
eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.

Suchhilfen: Prüfungsaufbau