§ 18 GFV
Bescheid des Bundesverwaltungsamtes
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Das Bundesverwaltungsamt erteilt dem Stipendiaten einen Bescheid, in dem die Höhe des Darlehensbetrages festgestellt und der Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung des Darlehens sowie die Höhe der monatlichen Raten festgesetzt werden.
Suchhilfen: Darlehenshöhe festsetzen, Rückzahlungsbeginn bestimmen, Monatliche Rate festlegen, Stipendienkredit Bescheid, Stipendiat Darlehen Rückzahlung, stimmen