§ 3 GGArt115dGO
Beratung
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Es findet nur eine Beratung statt. Diese ist auf Beschluß des Bundestages oder des Bundesrates für Ausschußberatungen zu unterbrechen.
Beratung
Es findet nur eine Beratung statt. Diese ist auf Beschluß des Bundestages oder des Bundesrates für Ausschußberatungen zu unterbrechen.