Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Die V tritt gem. § 2 dieser V am 1.10.2026 außer Kraft
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen