§ 70 GmbHG
Aufgaben der Liquidatoren
📖
↗ Links
Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen; sie haben die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen.
Suchhilfen: Geschäfte beenden Liquidation, Verbindlichkeiten erfüllen GmbH, Forderungen einziehen Liquidator, Vermögen veräußern GmbH, Liquidator Vertretung, Schwebende Geschäfte fortführen, Liquidation laufende Geschäfte, enden, bindlichkeiten, füllen, ziehen, mögen, tretung, führen