§ 118 GNotKG

Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

📖

Im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut oder über die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung bemisst sich der Geschäftswert nach den Ansprüchen, die Gegenstand der Vollstreckbarerklärung oder der vollstreckbaren Ausfertigung sein sollen.

Suchhilfen: Vollstreckungswert berechnen, Zwangsvollstreckung vorbereiten, Anspruchsbewertung für Vollstreckung, Vollstreckbarerklärung Wert bestimmen, Vollstreckungswert Schiedsverfahren, rechnen, bereiten, spruchsbewertung, stimmen