§ 47 GNotKG

Sache bei Kauf

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Im Zusammenhang mit dem Kauf wird der Wert der Sache durch den Kaufpreis bestimmt. Der Wert der vorbehaltenen Nutzungen und der vom Käufer übernommenen oder ihm sonst infolge der Veräußerung obliegenden Leistungen wird hinzugerechnet. Ist der nach den Sätzen 1 und 2 ermittelte Wert niedriger als der Verkehrswert, ist der Verkehrswert maßgebend.

Suchhilfen: Kaufpreis ermitteln, Wert der Sache bestimmen, Verkehrswert maßgeblich, Nutzungswert hinzufügen, Kaufwert berechnen, Sachwert beim Kauf, Verkaufspreis vs. Verkehrswert, stimmen, rechnen