§ 13 GntDBwVVDV
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
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(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
- 1.
- Leistungstest,
- 2.
- Persönlichkeitstest,
- 3.
- biographischer Fragebogen,
- 4.
- Simulationsaufgabe und
- 5.
- Aufsatz.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.
Suchhilfen: Leistungstest im Bewerbungsverfahren, Persönlichkeitstest Einstellung, biographischer Fragebogen Bewerbung, Simulationsaufgabe Auswahlverfahren, maximale Testzahl Auswahl, Dauer schriftlicher Testtag, werbungsverfahren, stellung, werbung, wahlverfahren