§ 2 GntDLSVVDV
Ziel des Studiums
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Das Studium vermittelt den Studierenden die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden und die berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Erfüllung selbständiger und eigenverantwortlicher Wahrnehmung gehobener Funktionen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung befähigen.
Suchhilfen: Berufspraktische Fähigkeiten im Studium, Wissenschaftliche Methoden erlernen, Eigenverantwortliche Fachkompetenz, Höhere Funktionen in der Landwirtschaft, Selbständige Tätigkeit nach dem Studium, Methodenkompetenz im Agrarbereich, lernen