§ 13 GntDSVVDV

Studieninhalte

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Das Fachstudium umfasst mindestens folgende Inhalte:
1.
Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Sozialrecht, insbesondere Sozialversicherungsrecht und Sozialverwaltungsverfahrensrecht, sowie mit den weiteren Schwerpunkten allgemeines Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Recht der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und Grundlagen des Privatrechts,
2.
Verwaltungswissenschaft mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologie,
3.
Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft,
4.
Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie sowie Soziologie und Politologie.

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