§ 3 GO-MEDAS
Leitung der Sitzungen
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Der Vorsitzende kann zeitweise die Leitung einer Sitzung des Ausschusses an den Vertreter des seeärztlichen Dienstes der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (Berufsgenossenschaft) übertragen; ausgenommen davon sind Abstimmungen.
Suchhilfen: Sitzungsleitung delegieren, Vorsitz abgeben, Vertreter leitet Sitzung, Leitung übertragen, Sitzungsführung delegieren, Abstimmungen ausgenommen, Sitzungsleitung übernehmen, Vertretung des Vorsitzes, geben, tragen, stimmungen, genommen, nehmen, tretung