§ 6 GOT

Verbot von Doppelbewertungen

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Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.

Suchhilfen: Doppelabrechnung, Mehrfachgebühr, Gebührenüberschneidung, Leistungsüberlappung Gebühr, Gebührenverbot, Doppelte Gebühr, Gebühr nicht doppelt berechnen, Gebührendoppelung verhindern, rechnen