§ 13 GräbG

Überleitungsvorschriften

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Entscheidungen über die Festsetzung von Entschädigungsleistungen für Minderung des Nutzungswertes durch Belegung eines Grundstücks mit Gräbern nach § 1, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes ergangen sind, gelten als Entscheidungen nach § 3.

Suchhilfen: Entschädigung Grundstücksnutzung, Nutzungswertminderung durch Gräber, Entschädigungsentscheidung Grundstück, Wertminderung Grundstück durch Grab, Gräbergesetz Entschädigung, schädigung, schädigungsentscheidung