Art 7 GrÄndStVtr BB/SN

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(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.

(2) Dieser Vertrag tritt am Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Suchhilfen: Ratifikationsurkunde übermitteln, Vertrag ratifizieren lassen