Art 5 GrÄndStVtr BB/ST

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(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.

(2) Dieser Vertrag tritt am Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.

Suchhilfen: Austausch Ratifikationsurkunden, Eintritt in Kraft nach Ratifikation