Art 2 GrÄndStVtr NW/RP
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Die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände regeln die Rechtsfolgen der Änderung der Gemeindegebiete und die Auseinandersetzung durch Vereinbarungen. Die Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden.
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