Art 8 GrÄndStVtr SN/TH 2
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Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages. Ausfertigungen der Anlage (Artikel 1 Abs. 3) werden bei dem Landesvermessungsamt Sachsen, bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt und bei den Landratsämtern Greiz und Plauen aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.
Suchhilfen: Anlage Vertrag, Vertragsanhang, Vertragsbestandteil, Öffentliche Einsicht, Einblick in Anlage, Liegenschaftsunterlagen