§ 6 GravMstrV

Situationsaufgabe

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(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Graveur-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe ist die nachstehende Arbeit auszuführen:
Fehler oder Mängel an Graveurprodukten oder Störungen an Fertigungseinrichtungen unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation feststellen, eingrenzen und beheben.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

Suchhilfen: Gravur Fehler beheben, Qualitätsmängel Graveur, Fertigungseinrichtung Störung, Gravurprodukt Mangel feststellen, Arbeitsorganisation im Graveurhandwerk, Zeit- und Materialeinsatz prüfen, heben