Art 4 GrBerichtVtrNLD2G ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026