Art 2 GrBerKrAC/MalVtrBELG

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In den Gebietsteilen, die nach den Artikeln 1 und 2 des Vertrags der Bundesrepublik Deutschland zufallen, treten mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags die geltenden Vorschriften des Bundesrechts in Kraft. Gleichzeitig tritt das belgische Recht in diesen Gebietsteilen außer Kraft.

Suchhilfen: deutsches Recht gilt, belgisches Recht außer Kraft, Rechtsanwendung im Gebiet, Vorrang Bundesrecht, Gebietsteile Vertrags Deutschland, Anwendbares Recht bestimmen, Ausschluss ausländischen Rechts, stimmen, ländischen