Art 2 GrenzVerkAUTVtrG 1

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Für die Ausfuhr der zur Erhaltung und zum Betrieb (einschließlich Winterdienst) der Straßen erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Geräte und Einrichtungen, die der Sicherung des Verkehrs dienen, werden Umsatzsteuervergütungen nicht gewährt.

Suchhilfen: Umsatzsteuervergütung verweigern, Ausfuhr von Baustoffen für Straßen, Steuerbefreiung bei Verkehrssicherung, satzsteuervergütung, kehrssicherung