§ 32 GtDFmEloAufklVDV
Zeugnis je Lehrgang
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Nach Beendigung jedes Lehrgangs stellt die jeweilige Ausbildungs- oder Lehreinrichtung der Anwärterin oder dem Anwärter ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der Klausuren aufgeführt werden.
Suchhilfen: Klausurergebnis Bescheinigung, Zeugnis nach Ausbildung, Ergebniszeugnis, scheinigung, bildung