§ 1 GWB

Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

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Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

Suchhilfen: Preisabsprache, Wettbewerbsabsprachen, Kartellverbot, Unternehmensabsprachen, Wettbewerb einschränken, Absprache zwischen Firmen, nehmensabsprachen, schränken