§ 9 GWDAPrV

Ausbildungsakten

📖

Für die Studierenden werden beim Deutschen Wetterdienst Ausbildungsakten geführt, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise, Aufsichtsarbeiten und Beurteilungen aufzunehmen sind.

Suchhilfen: Leistungsnachweise sammeln, Ausbildungsplan dokumentieren, Beurteilung archivieren, Aufsichtsarbeiten festhalten, Studierenden Unterlagen verwalten, urteilung, sichtsarbeiten, lagen, walten