§ 3 GwG
Wirtschaftlich Berechtigter
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- 1.
- die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, sonstige Gesellschaft oder eine Rechtsgestaltung im Sinne des Absatzes 3 letztlich steht, oder
- 2.
- die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
- 1.
- mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält,
- 2.
- mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder
- 3.
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
- 1.
- jede natürliche Person, die als Treugeber (Settlor), Verwalter von Trusts (Trustee) oder Protektor, sofern vorhanden, handelt,
- 2.
- jede natürliche Person, die Mitglied des Vorstands der Stiftung ist,
- 3.
- jede natürliche Person, die als Begünstigte bestimmt worden ist,
- 4.
- die Gruppe von natürlichen Personen, zu deren Gunsten das Vermögen verwaltet oder verteilt werden soll, sofern die natürliche Person, die Begünstigte des verwalteten Vermögens werden soll, noch nicht bestimmt ist,
- 5.
- jede natürliche Person, die auf sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Vermögensverwaltung oder Ertragsverteilung ausübt und
- 6.
- jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf eine Vereinigung ausüben kann, die
- a)
- Mitglied des Vorstands der Stiftung ist oder die als Begünstigte der Stiftung bestimmt worden ist, oder
- b)
- als Treugeber (Settlor), Verwalter von Trusts (Trustee) oder Protektor handelt oder die als Begünstigte der Rechtsgestaltung bestimmt worden ist.
(4) Bei Handeln auf Veranlassung zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten derjenige, auf dessen Veranlassung die Transaktion durchgeführt wird. Soweit der Vertragspartner als Treuhänder handelt, handelt er ebenfalls auf Veranlassung.
Fußnoten
(+++ § 3 Abs. 1 u. 2: Zur Anwendung vgl. § 19 Abs. 2 +++)
(+++ § 3 Abs 1 u. 3: Zur Anwendung vgl. § 19 Abs. 2 +++)
§ 3 Abs. 3 Nr. 6 Buchst. b Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Begünstige" durch das Wort "Begünstigte" ersetzt
Suchhilfen: tatsächlicher Eigentümer, verdeckte Eigentumsverhältnisse, Kontrolle über Unternehmen, mehr als 25 Prozent halten, Stimmrechtskontrolle, Beneficial Owner, Transaktion initiieren, wirtschaftliche Berechtigung, nehmen, rechtigung