§ 14 HörAkAusbV

Prüfungsbereiche

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Die Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten,
2.
Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken,
3.
Hörsystemanpassung und Patientenberatung,
4.
Servicemaßnahmen sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Suchhilfen: Audiologische Kennwerte prüfen, Ohrabdruck erstellen, Hörgerät anpassen, Patientenberatung Hörsystem, Serviceleistungen Hörakustik, stellen, passen