§ 3 HaagÜbkAG

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Eine förmliche Zustellung (Artikel 5 Abs. 1 des Übereinkommens) ist nur zulässig, wenn das zuzustellende Schriftstück in deutscher Sprache abgefaßt oder in diese Sprache übersetzt ist.

Suchhilfen: Zustellung deutsch, Schriftstück übersetzen, Zustellungsanforderung Sprache, Dokumentübersetzung Zustellung, Zustellungsbedingungen, Zustellungsformvorschrift, stellung, setzen, stellungsanforderung, stellungsbedingungen