§ 1 HafenSchAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
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Der Ausbildungsberuf Hafenschiffer/Hafenschifferin wird staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Hafenschiffer/Hafenschifferin wird staatlich anerkannt.