§ 11 HaWiAusbV – Prüfungsbereiche

📖 🔍
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen,
2.
Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten,
3.
Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen,
4.
Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte HaWiAusbV, nicht nur diese Vorschrift):

Ersetzt V 806-21-1-273 v. 30.6.1999 I 1495 (HwirtAusbV 1999)

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Juli 2020