§ 7 HdlDlStatG

Periodizität und Berichtszeitraum bei strukturstatistischen Erhebungen

📖

(1) Die strukturstatistischen Erhebungen werden jährlich durchgeführt.

(2) Berichtszeitraum für die Erhebungen ist das Kalenderjahr oder das im Kalenderjahr abgelaufene Geschäftsjahr.

(3) (weggefallen)

Suchhilfen: Kalenderjahr als Zeitraum, Geschäftsjahr nutzen, strukturstatistische Befragung, Erhebungsintervall bestimmen, Statistikbericht Zeitraum, fragung, stimmen