§ 31 HebG
Anwendbares Recht
📖
↗ Links
Auf den Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck sowie aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für Arbeitsverhältnisse geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.
Suchhilfen: Arbeitsrechtliche Regelungen, Vertrag Hebammenausbildung, Ausbildungsvertrag Rechtsgrundlagen, Arbeitsverhältnis Vorschriften, Hebammenausbildung Rechtswahl, schriften