§ 28 HeimMindBauV
Einrichtungen mit Mischcharakter
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Sind Teile einer Einrichtung mehreren Einrichtungsarten im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heimgesetzes zuzuordnen, so sind auf diese Teile die Anforderungen der Verordnung für die ihnen jeweils entsprechende Einrichtungsart anzuwenden.
Suchhilfen: Einrichtung Mischcharakter, Heim mit gemischter Nutzung, Anforderungen für Teilbereiche im Heim, Verordnung für Teilbereiche im Heim, richtung, forderungen, ordnung