§ 102 HGB
Im Laufe eines Rechtsstreits kann das Gericht auch ohne Antrag einer Partei die Vorlegung des Tagebuchs anordnen, um es mit der Schlußnote, den Auszügen oder anderen Beweismitteln zu vergleichen.
Suchhilfen: Tagebuch vorlegen, Tagebuch als Beweismittel, Gericht verlangt Tagebuch, Beweis durch Tagebuch, Tagebuchvergleich, Beweisaufnahme Tagebuch, Tagebuch im Rechtsstreit, Tagebuch einreichen, legen, reichen