§ 426 HGB

Haftungsausschluß

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Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

Suchhilfen: Frachtführer Haftungsausschluss, Transportverlust keine Haftung, Unvermeidbare Gefahr Transport, Haftungsbefreiung bei Schäden, Frachtrecht Haftungsfreistellung, Verzicht auf Schadenersatz im Transport