§ 8 HGB
Handelsregister
(1) Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt.
(2) Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung "Handelsregister" in den Verkehr gebracht werden.
Suchhilfen: Handelsregisterauszug beantragen, Handelsregistereintragung ändern, Handelsregistereintrag löschen, Handelsregisterdaten einsehen, Handelsregistereintrag prüfen, antragen, sehen