§ 3 HilfetelefonG

Adressatenkreis

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Die Angebote des Hilfetelefons wenden sich insbesondere an:
1.
Frauen, die von Gewalt betroffen sind,
2.
Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und
3.
Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.

Suchhilfen: Opferberatung, Hilfetelefon Unterstützung, Häusliche Gewalt Hilfe, Angehörige Gewaltopfer, Beratung bei Gewalt, Ehrenamtliche Gewaltberatung, Beratung für Betroffene, stützung, ratung