§ 26 HIVHG – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, daß die in § 2 Nr. 2 und 3 genannten Mittel der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" als Teilbeitrag für das Jahr 1995 zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte HIVHG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 6a G v. 18.7.2017 I 2757
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2018