§ 1 HKrimDVDV

Ziele des Vorbereitungsdienstes

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Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Kriminaldienstes des Bundes vermittelt die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im höheren Kriminaldienst erforderlich sind. Er soll die Beamtinnen und Beamten zu verantwortlichem polizeilichen Handeln in einem freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen. Hierzu gehört auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Raum. Die Beamtinnen und Beamten sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten weiterentwickeln, um den ständig wachsenden Herausforderungen des Polizeivollzugsdienstes gerecht zu werden.

Suchhilfen: Vorbereitungsdienst Polizeivollzug, höherer Kriminaldienst Ausbildung, polizeiliche Handlungskompetenz, wissenschaftliche Methoden Polizeidienst, internationale Zusammenarbeit Polizei, Polizeiausbildung höherer Dienst, Verantwortung im Polizeidienst, Polizeiliche Fachkenntnisse entwickeln, bildung, antwortung