§ 1 HolzbearbMechAusbV 2004-07 – Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

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Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026